Allgemeine Mandatsbedingungen
Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei (Vorlage — vor Livegang prüfen).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dr. Volkhard Frenzel (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Volkhard Frenzel, nachfolgend „Kanzlei“) und ihren Mandanten über anwaltliche Beratung und Vertretung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Gegenstand und Umfang des Mandats
Gegenstand des Mandats ist die im Mandatsvertrag bzw. in der Mandatsannahme bezeichnete Angelegenheit. Das Mandat umfasst nur die ausdrücklich übertragenen Tätigkeiten. Eine weitergehende Beratungspflicht besteht nicht, es sei denn, sie ergibt sich zwingend aus dem Gesetz oder wurde gesondert vereinbart.
§ 3 Mandatsannahme
Das Mandatsverhältnis kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei zustande. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Tätigwerden. Die Kanzlei kann die Annahme insbesondere ablehnen, wenn Interessenskonflikte bestehen oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich,
- alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen,
- Änderungen sachlicher oder rechtlicher Art unverzüglich mitzuteilen,
- die Kanzlei über Fristen, Termine und bestehende Korrespondenz zu informieren,
- Erklärungen der Kanzlei sorgfältig zu prüfen und Rückfragen rechtzeitig zu klären.
§ 5 Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abweichende Honorarvereinbarungen (z. B. Pauschal- oder Zeitvergütung) bedürfen der Textform.
Auslagen, Gerichtskosten und Kosten Dritter sind vom Mandanten zu tragen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Kanzlei kann angemessene Vorschüsse verlangen.
§ 6 Kommunikation
Die Kommunikation kann postalisch, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. E-Mail-Verkehr ist nicht vollständig sicher; auf Wunsch des Mandanten kann eine andere Kommunikationsform vereinbart werden. Der Mandant stellt sicher, dass ihm zugeleitete Nachrichten regelmäßig zur Kenntnis genommen werden.
§ 7 Vertraulichkeit
Die Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Der Mandant willigt ein, dass zur Mandatsbearbeitung erforderliche Daten an Gerichte, Behörden, Gegnervertreter oder sonstige Beteiligte übermittelt werden, soweit dies der Interessenwahrnehmung dient.
§ 8 Haftung
Die Kanzlei haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Kanzlei bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang; Einzelheiten ergeben sich aus dem Impressum.
§ 9 Beendigung des Mandats
Das Mandat endet mit Erledigung der übertragenen Angelegenheit, durch Kündigung oder durch einvernehmliche Beendigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Beendigung kann die Kanzlei die Herausgabe von Unterlagen von der Begleichung offener Gebühren abhängig machen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Aufbewahrung
Handakten werden nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorgaben aufbewahrt. Originale von besonderer Bedeutung sollte der Mandant gesondert verwahren oder deren Rückgabe verlangen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Halle (Saale).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026. Diese Bedingungen sind eine praxistaugliche Vorlage und ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung vor dem produktiven Einsatz.