Dr. Volkhard Frenzel

Schutzschirm und Eigenverwaltung: Sanierung statt Abwicklung

Nicht jede Insolvenz endet in der Zerschlagung. Schutzschirm und Eigenverwaltung können Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht ermöglichen – wenn die Voraussetzungen stimmen.

08. März 2026 · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Volkhard Frenzel

Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, denken viele zuerst an „Insolvenz gleich Ende“. Das trifft nicht immer zu. Das Insolvenzrecht kennt Instrumente, mit denen eine Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht möglich bleibt – insbesondere Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung.

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung grundsätzlich handlungsfähig und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters fort. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen würde. Der Schutzschirm ist eine Variante, die in einem frühen Stadium Luft für ein Sanierungskonzept schaffen kann.

Entscheidend ist die Vorbereitung: belastbare Zahlen, ein tragfähiges Konzept, Kommunikation mit wesentlichen Gläubigern und eine ehrliche Bewertung, ob Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist. Ohne Substanz bleibt jedes Verfahren nur Form – und Form allein saniert nicht.

Für Mittelstandsunternehmen in der Region Halle kann das der Unterschied zwischen geordneter Neuaufstellung und unkontrollierter Abwicklung sein. Gleichzeitig sind die Anforderungen hoch: Fristen, Anträge und Dokumentation müssen stimmen.

Wir prüfen mit Ihnen, ob Schutzschirm oder Eigenverwaltung in Ihrer Lage realistisch sind – und welche Alternativen bestehen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.

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