Zahlungsunfähigkeit erkennen: Wann die Krise rechtlich kritisch wird
Liquiditätsengpässe allein sind noch keine Zahlungsunfähigkeit. Wann die Grenze überschritten ist – und warum frühe Klarheit Handlungsspielraum schafft.
01. März 2026 · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Volkhard Frenzel
Viele Unternehmen spüren zuerst den Druck auf die Liquidität: offene Rechnungen, verzögerte Zahlungseingänge, knappe Kreditlinien. Rechtlich entscheidend ist jedoch nicht jedes Zahlungsproblem, sondern ob Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt – und ob Überschuldung hinzukommt.
Zahlungsunfähigkeit bedeutet vereinfacht: Das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Zahlungspflichten im Wesentlichen zu erfüllen. Kurzfristige, überbrückbare Lücken sind etwas anderes als eine nachhaltige Unfähigkeit, Verbindlichkeiten zu bedienen. Genau diese Abgrenzung entscheidet über Antragsfristen und Organpflichten der Geschäftsleitung.
In der Praxis hilft eine nüchterne Bestandsaufnahme: Welche Verbindlichkeiten sind fällig? Welche Zahlungsmittel und kurzfristig realisierbaren Mittel stehen bereit? Wie sieht die Liquiditätsplanung der nächsten Wochen aus? Ohne belastbare Zahlen bleibt jede Einschätzung spekulativ – und spekulativ ist in der Krise riskant.
Für Geschäftsführungen in Halle (Saale) und Sachsen-Anhalt gilt dasselbe wie überall: Fristen laufen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wer früh klärt, behält Optionen – Sanierung, Schutzschirm, Eigenverwaltung oder ein geordnetes Verfahren. Wer zu lange wartet, verengt den Spielraum und erhöht persönliche Haftungsrisiken.
Die Kanzlei Dr. Volkhard Frenzel unterstützt bei der Einordnung der wirtschaftlichen Lage und bei der Frage, welche nächsten Schritte rechtlich und operativ sinnvoll sind – vertraulich und mit Blick auf Fristen.
Fragen zu Ihrer Lage?
Vertrauliche Erstabstimmung zu Fristen, Optionen und nächsten Schritten – in Halle (Saale) oder digital.